Diskussion um den Namen der Rudolf-Dietz-Straße

Freie Wählergemeinschaft Idstein

Idstein, den 30.09.2024
Stellungnahme der FWG Idstein:


In der letzten Stadtverordnetenversammlung (StVV) am 19. September 2024 wurden die folgenden
Beschlüsse zur Person Rudolf Dietz und zur Rudolf-Dietz-Straße gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung verabschiedet die folgende Erklärung in Anlehnung an die
einstimmige Erklärung des Ortsbeirats Idstein-Kern: „Rudolf Dietz hat neben harmlosen Heimatgedichten
auch eindeutig faschistisch und antisemitisch geprägte Dichtung verfasst, die das nationalsozialistische
Führertum verherrlichte und die jüdische Bevölkerung stigmatisierte. Die Stadtverordnetenversammlung
verurteilt diese Haltung und diese Äußerungen aufs Schärfste. Die Stadtverordnetenversammlung sieht
es kritisch, dass es durch die Benennung der Rudolf-Dietz-Straße in den 1960er Jahren zu einer
dauerhaften öffentlichen Ehrung einer Person gekommen ist, die sich aktiv dergestalt geäußert hat. Sie
wird sich dafür einsetzen, dass sich solches nicht wiederholt.“ Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.
An das Straßenschild der Rudolf-Dietz-Straße wird ein Zusatzschild mit folgendem Text angebracht: „Die
Straße wurde 1962 nach dem Lehrer Rudolf Dietz (1863-1942) benannt. Dietz verfasste Heimatgedichte
in Nassauer Mundart mit volkstümlichem, harmlosem Charakter. Er war aber auch Autor eindeutig
faschistisch und antisemitisch geprägter Dichtung, die das nationalsozialistische Führertum verherrlichte
und die jüdische Bevölkerung stigmatisierte. Gegen diese Haltungen bezieht die Hochschulstadt Idstein
im Jahr 2024 deutlich Stellung.“ Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig
Der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses, die Rudolf-Dietz-Straße nicht
umzubenennen, wird zugestimmt. Diesem Beschlussvorschlag wurde mit 21:20 Stimmen zugestimmt.
Wir als FWG Idstein haben diesem Beschlussvorschlag zugestimmt!
Dies zur Klarstellung über was konkret abgestimmt wurde. Nachfolgend einige Auszüge aus dem
Protokollen der StVV und des Ausschusses, die unsere Positionen hierzu deutlich macht.
Stadtverordneter Kilian macht seine ablehnende Haltung zu den Taten von Rudolf Dietz deutlich. Er
spricht sich für die Berücksichtigung des Bürgervotums sowie die Meinung des Ortsbeirates aus und teilt
mit, dass er dem Vorschlag des Ausschusses zur Beibehaltung des Straßennamens und Anbringung
eines Zusatzschildes zustimmen wird.
Stadtverordneter Ott spricht den christlichen Aspekt der Versöhnung an. Er trägt vor, dass die Tatsachen
über Rudolf Dietz seit 2002/2003 bekannt sind und bisher keine Veränderung erfolgte. Er bemängelt die
fehlende Festlegung, ab wann eine Straßenumbenennung erfolgt. Er regt an, für künftige Fälle ein
Konzept zu entwickeln, wonach in Zukunft liegende Entscheidungen getroffen werden können.
Das wir, wie von der ULI behauptet, um Vergebung im christlichen Sinne für die Person Rudolf Dietz
werben entbehrt jeder Grundlage und ist eine Falschbehauptung.
Inakzeptabel finden wir auch die Aussage von Annette Reinecke-Westphal (Grünen). Auf deren Webseite
wird sie wie folgt zitiert: Formal war alles korrekt. Schade für die Idsteiner Demokratiekultur, dass die
Ablehnung der Namensänderung nur durch Krankheitsausfälle bei Grünen, SPD und ULI zustande kam
und die anderen Fraktionen dabei in Kauf nahmen, dass die AfD-Stimme den Ausschlag gab.“ Dass es
dieses Abstimmungsergebnis gab, lag eindeutig auf Seiten von Grüne, SPD und ULI, die, aus welchen
Gründen auch immer, nicht komplett an der Abstimmung teilnahmen. Solche Behauptungen sind
unredlich und ziehen einen tiefen, breiten Graben durch die Stadtverordnetenversammlung!
Besonders interessant ist die Tatsache, dass in der Stadtverordnetenversammlung von Seiten der SPD,
Grünen und ULI um Verschiebung gebeten wurde. Im Haupt- und Finanzausschuss vom 05.09.2024
hatte unser Fraktionsvorsitzender bereits eine Verschiebung gefordert. Ebenso in mehreren Gesprächen
zwischen dieser Ausschusssitzung und der Stadtverordnetenversammlung gegenüber Mitgliedern der
Grünen und der SPD. Dies sogar noch 90 Minuten vor der Sitzung! Der Wunsch der Verschiebung wurde
abgelehnt. Erst als klar wurde, dass es keine Mehrheit für die Umbenennung geben könnte wurde
umgeschwenkt. Dieses Vorgehen mag jeder selbst beurteilen.

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